Wer ist leistungsberechtigt?
In den Genuss der 156 € Erholungsbeihilfe kommst Du als leistungsberechtigtes GDL-Mitglied, sofern Du in einem Unternehmen des DB-Konzerns beschäftigt bist oder ausgebildet wirst. Für Mitarbeitende der NE Bahnen gibt es viele andere attraktive Sozialleistungen über den FairnessBahNEn e.V.
www.fairnessbahnen.org
Was hat sich verändert?
Am 18.06.2024 hat das hessische Landesarbeitsgericht ein Urteil zugunsten des Vereins gefällt. Das Gericht bestätigt, dass das Tarifeinheitsgesetz nicht auf den Verein und seine Leistungen Anwendung finden kann. Am 02.10.2024 wurde die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung durch das LAG Hessen bekanntgegeben.
Das bedeutet, dass unsere Kollegen nun auch in den nicht von der GDL geführten Betrieben ihre rechtmäßig zustehenden Leistungen beantragen können.
Wie und wo beantragen?
Online unter www.fairnessplan.org unter Angabe der persönlichen Logindaten.
Bei sonstigen Fragen zu den Leistungen des Fairnessplan:
Tel.: 069 264 868 95-0
E-Mail: info@fairnessplan.org
Weitere Leistungen
– Kinderbetreuungszuschuss
– Kranken-/Kurkostenzuschuss
– Brillen-/Hörgerätezuschuss
– Härtefonds
… und viele weitere.