Am 18. Juni 2024 fand in Frankfurt am Main die Berufungsverhandlung
vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) in der Sache FairnessPlan e. V. statt.
Am 1. Februar 2022 hatte das Arbeitsgericht Frankfurt geurteilt, dass
das Tarifeinheitsgesetz (TEG) auch auf Tarifverträge über Gemeinsame Einrichtungen (GE) der Tarifvertragsparteien anzuwenden sei, also auch auf unsere GE Fairness Plan e. V. Dadurch war es dem Fairness Plan nicht mehr möglich, den GDL-Mitgliedern in vermeintlich „blauen“ Betrieben Leistungen zu gewähren.
Damit hat das LAG für die GDL-Mitglieder in „blauen“ Betrieben erfreulicherweise Schluss gemacht. Es erklärte bei der Urteilsverkündung, dass § 4a des Tarifvertragsgesetzes — also dem TEG — auf Tarifverträge zu Gemeinsamen Einrichtungen keine Anwendung findet. Damit ist das erstinstanzliche Urteil nicht mehr in der Welt!
Es bedarf dennoch ein wenig Geduld, bis das vollständige Urteil mit seiner Begründung vorliegt. Erst dann wird der Fairness Plan e. V. Leistungsanträge aus der Vergangenheit prüfen und so weit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, auch gewähren. Auch künftige Anträge
werden wieder genehmigt, wenn ein GDL-Mitglied in einem „blauen“ Betrieb tätig ist. Die kurze Zeit aber halten wir auch noch aus.
Die GDL und ihre Mitglieder haben hinsichtlich der willkürlichen Anwendung des TEG durch die Deutsche Bahn einen langen Leidensweg hinter sich. Und der ist auch noch nicht zu Ende. Erstmals aber gab es im Sinne der GDL-Mitglieder nicht nur Rechtsprechung, sondern es wurde
tatsächlich auch Recht gesprochen. Die Ausdauer der GDL, das Vertrauen unserer Mitglieder und die Geduld mit den juristischen Prozessen haben sich ausgezahlt.
Und genau so machen wir weiter—
Erfolgreich für alle Eisenbahner auf allen Ebenen!
Die DB hat, als schlechter Verlierer, schon vor Wochen angekündigt, mit dieser Sache bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zu gehen. Soll sie. Auch vor dem BAG sieht sich die GDL mit ihren starken Argumenten und exzellenten Anwälten sehr gut gerüstet.